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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 13 SF 29/11 AB RG (AS)   

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https://dejure.org/2011,124006
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 13 SF 29/11 AB RG (AS) (https://dejure.org/2011,124006)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2011 - L 13 SF 29/11 AB RG (AS) (https://dejure.org/2011,124006)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - L 13 SF 29/11 AB RG (AS) (https://dejure.org/2011,124006)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 13 SF 29/11
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, BVerfGE 119, 292 = MDR 2008, 223 = NZA 2008, 1201 -, zit. nach juris, Rz. 21 - 24) entschieden, dass ein Beschluss, der in einem Richterablehnungsverfahren vor dem Bundesarbeitsgerichts in einem nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sog. selbständigen Zwischenverfahren ergangen war, zulässigerweise mit der Anhörungsrüge angegriffen werden könnte.

    Denn im Gegensatz zu der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 23. Oktober 2007, aaO, Rz. 21) zu Grunde liegenden Sachverhalt - dort hatte ein Bundesgericht (Bundesarbeitsgericht) über die Richterablehnung entschieden - ist eine spätere Überprüfung der Ablehnung des Ablehnungsgesuchs im Rahmen einer Incidentprüfung der erstinstanzlichen (End-)Entscheidung ohne Weiteres noch möglich, weshalb - bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs - die durch (Gerichtsbescheid) oder unter Mitwirkung (Urteil) des abgelehnten Richters im Klageverfahren noch zu treffende Endentscheidung anders als bei der Ablehnung des Ablehnungsgesuchs durch ein Bundesgericht auf eine auf einen Verfahrensmangel (§ 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde noch im Instanzenzug - incidenter - überprüft werden könnte.

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 75/03 B

    Hochschullehrer mit vertragspsychotherapeutischer Nebentätigkeit, Zulassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 13 SF 29/11
    Hiervon abgesehen haben sich die Kläger in Bezug auf die ihnen mit dem Senatsbeschluss vom 27. Mai 2011 zur Kenntnis gegebene dienstliche Äußerung vom 20. Mai 2011 damit begnügt, lediglich zu rügen, wegen der ihnen insoweit nicht eingeräumten Stellungnahmemöglichkeit stelle der Beschluss vom 27. Mai 2011 eine Überraschungsentscheidung dar, ohne aber - was aber für den Erfolg einer Gehörsrüge erforderlich gewesen wäre (BSG, Beschl. vom 28. April 2004 - B 6 KA 75/03 B -, zit. nach juris, Rz. 21) - darzulegen, was sie ergänzend vorgetragen hätten, wenn ihnen die dienstliche Äußerung vor Erlass des Senatsbeschluss vom 27. Mai 2011 zur Kenntnis gegeben worden wäre, und inwieweit dieser Vortrag zu einer ihrem Ablehnungsgesuch stattgebenden Entscheidung des Senats hätte führen können.

    Vielmehr werden sich die Kläger in Wahrheit mit diesem Vorbringen nur gegen die von dem Senat in seinem Beschluss vom 27. Mai 2011 in der Sache vorgenommene Würdigung der Sach- und Rechtslage, was aber ebenfalls nicht eine beachtliche, im Rahmen des § 178 a SGG zum Erfolg führende Gehörsrüge darstellt, zumal der Senat auch unter Wahrung des Prozessgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in seinem Beschluss nicht gehalten war, sich mit jedem Vorbringen der Kläger in den Beschlussgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen vgl. BSG, Beschl. vom 28. April 2004, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 13 SF 26/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 13 SF 29/11
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 27. Mai 2011 - L 13 SF 26/11 AB (AS) - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger wenden sich mit Schriftsatz vom 5. Juni 2011 - beim Landessozialgericht am 10. Juni 2011 eingegangen - mit einer Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 27. Mai 2011 - L 13 SF 26/11 AB (AS) - , mit dem der Senat das Ablehnungsgesuch der Kläger in dem Klageverfahren S 35 AS 256/11 gegen den Richter G. vor dem Sozialgericht Aurich abgelehnt hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 65/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Anhörungsrüge; Isolierte Anfechtbarkeit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 13 SF 29/11
    Ob die hierzu von dem Bundesverfassungsgericht - für eine von Verfassungs wegen gebotene Anfechtungsmöglichkeit - angeführten Gründe zu überzeugen vermögen (ablehnend z. B. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG. 9. Aufl. 2008, Rdn. 3 e zu § 178 a und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 19. April 2007 - L 7 B 65/07 AS RG -, zit. nach juris, Rz. 2), kann der Senat in dem hier zu entscheidenden Verfahren letztlich offen lassen.
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